Die meist gestellten Fragen zum Thema Kfz-Gutachten und ihre Antworten

Seit 1994. Klaus Schmidt hat das Sachverständigenbüro 1994 gegründet und führt es bis heute als freier und unabhängiger Sachverständiger. Seit 2020 ist auch sein Sohn Marcel Schmidt im Unternehmen tätig.

Wenn Sie in einem Schadensfall verwickelt sind und dabei unverschuldet (Haftpflichtschaden) sind, haben Sie vollen Anspruch auf einen neutralen und unabhängigen Gutachter.

Die gegnerische Versicherung bezahlt unser Honorar, Voraussetzung ist, Sie sind zu 100% unschuldig und es geht um einen Haftpflichtschaden.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten 24–48 Stunden nach der Besichtigung. Danach reichen wir dieses bei der gegnerischen Versicherung ein. Das Prüfen des Gutachtens bei der Versicherung kann zwischen 4 und 12 Wochen dauern, je nachdem ob Sie einen Anwalt eingeschaltet haben oder nicht. Tipp: Die Anwaltskosten übernimmt ebenfalls die gegnerische Versicherung!

Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich immer einen Anwalt. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, das Gutachten dadurch um ca. 2-3 Wochen schneller von der gegnerischen Versicherung bearbeitet werden, als sonst.

Um unser Fachwissen und Professionalität rund um das Thema Sachverständige auch in Theorie und Praxis zu beglaubigen, sind wir DAT-Expert Mitglied. Nur unter strengen Aufnahmekriterien ist es möglich DAT-Expert Mitglied zu werden. Die Messlatte ist hoch gelegt, aus diesem Grund sind wir auch sehr stolz, Mitglied sein zu dürfen – wovon am Ende unsere Kunden profitieren.

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