Alle an der Unfallschadenabwicklung beteiligten Parteien müssen sich auf das Gutachten des Sachverständigen verlassen können. Dafür ist es zwingend notwendig, dass dieser bei seiner Tätigkeit die Weisung einzelner Personen ignoriert. Nur so ist das Gutachten auch gerichtlich verwertbar.
Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?
KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Auf Wunsch geben wir Ihnen auch gerne die Nutzungsausfallklasse und den Ausfallendbetrag an.